KOSTENÜBERNAHME
Alles gut geregelt
Ihre Krankenkasse - gesetzlich oder privat - oder Ihre Rentenversicherung erteilt eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt.
Sie selbst übernehmen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen pro Tag sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort (z.B. Telefongebühren etc.).
Mehr als gut versorgt.
Individuell behandelt.
Gegenüber privaten Krankenversicherungen gilt die Klinik Schwabenland als sogenannte ”gemischte Krankenanstalt” nach § 4 Abs. 4 MB/KK und § 4 Abs. 5 MB/KK und ist beihilfefähig. Die Kostenübernahme sollten Sie bitte unbedingt vor Ihrer Anreise abklären.
Die Aufnahme privat versicherter und selbst zahlender Patienten ist selbstverständlich möglich.
Beate Lorenz
Chefarztsekretariat Kardiologie
Telefon +49 (0) 7562 71-1301
Fax + 49 (0) 7562 71-1395
b e a t e . l o r e n z @ w z - k l i n i k e n . d e
Beate Bäuml
Chefarztsekretariat Onkologie
Telefon + 49 (0) 7562 71-1224
Fax + 49 (0) 7562 71-1395
b e a t e . b a e u m l @ w z - k l i n i k e n . d e
Die Klinik Schwabenland hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die Aufnahme über Berufsgenossenschaften, die Vorarlberger Gebiets-Krankenkasse und weitere Kostenträger ist möglich. Bitte kontaktieren Sie uns im Einzelfall persönlich.
Für die stationäre Aufnahme von Patienten über gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und sonstige Kostenträger
Tanja Weber
Bettendisposition
Telefon + 49 (0) 7562 71-1202
Fax + 49 (0) 7562 71-1255
t a n j a . w e b e r @ w z - k l i n i k e n . d e
Bitte teilen Sie uns keine persönlichen und medizinischen Daten per E-Mail mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
Mehr als gut versorgt.
Individuell behandelt.
Private Krankenversicherungen
Gegenüber privaten Krankenversicherungen gilt die Klinik Schwabenland als sogenannte ”gemischte Krankenanstalt” nach § 4 Abs. 4 MB/KK und § 4 Abs. 5 MB/KK und ist beihilfefähig. Die Kostenübernahme sollten Sie bitte unbedingt vor Ihrer Anreise abklären.
Die Aufnahme privat versicherter und selbst zahlender Patienten ist selbstverständlich möglich.
Ansprechpartner für die stationäre Aufnahme privat krankenversicherter Patienten
Beate Lorenz
Chefarztsekretariat Kardiologie
Telefon +49 (0) 7562 71-1301
Fax + 49 (0) 7562 71-1395
b e a t e . l o r e n z @ w z - k l i n i k e n . d e
Beate Bäuml
Chefarztsekretariat Onkologie
Telefon + 49 (0) 7562 71-1224
Fax + 49 (0) 7562 71-1395
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Gesetzliche Krankenkasse
Die Klinik Schwabenland hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Rentenversicherungsträger
Mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin und der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt besteht ein Belegungsvertrag, die Aufnahme über die Deutsche Rentenversicherung Land und die Alterskassen (SVLFG) ist ebenfalls möglich.
Sonstige Kostenträger
Die Aufnahme über Berufsgenossenschaften, die Vorarlberger Gebiets-Krankenkasse und weitere Kostenträger ist möglich. Bitte kontaktieren Sie uns im Einzelfall persönlich.
Ansprechpartner
Für die stationäre Aufnahme von Patienten über gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und sonstige Kostenträger
Tanja Weber
Bettendisposition
Telefon + 49 (0) 7562 71-1202
Fax + 49 (0) 7562 71-1255
t a n j a . w e b e r @ w z - k l i n i k e n . d e
Bitte teilen Sie uns keine persönlichen und medizinischen Daten per E-Mail mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.
Widerspruch bei Ablehnung
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.