BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 im neunten Sozialgesetzbuch unter § 167 Absatz 2 verankert.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Neben dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement nimmt auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) einen wichtigen Stellenwert bei den Waldburg-Zeil Kliniken ein.
Die Waldburg-Zeil Kliniken bieten hierzu eine Reihe von Möglichkeiten an, die sich über eine stufenweise Wiedereingliederung in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Hausarzt, bis hin zu einer Anpassung der persönlichen Arbeitszeit und des Arbeitsplatzes erstrecken.
- Stufenweise Wiedereingliederung in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt (Hamburger Modell)
- Anpassung des Arbeitsplatzes/Stichwort „Ergonomie“: Begehung der Arbeitsplätze zur Ermittlung von Belastungen und Gefahren mit Planung geeigneter Maßnahmen und Einsatz von Hilfsmitteln
- Anpassung der persönlichen Arbeitszeiten, Reduktion der Arbeitszeit, Teilzeitarbeit
- Versetzung in einen Bereich, der die persönlichen Belastungsgrenzen nicht permanent überschreitet
- Innerbetriebliche, berufliche Qualifizierung für einen anderen Arbeitsplatz
- Teinahme des Integrationsamtes bei gleichgestellten oder behinderten Mitarbeitern
- Abbau von Konfliktsituationen durch Mediation, Supervision, Coaching von Vorgesetzten
- Externe Hilfe: Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Agentur für Arbeit
Aus dem Sozialgesetzbuch
„Der Arbeitgeber ist zu einem BEM verpflichtet, wenn ein Beschäftigter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Ist dies der Fall, klärt der Arbeitgeber mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person ab, mit welchen Möglichkeiten die Arbeitsunfähigkeit überwunden und/oder mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann."